Mit uns zum Führerschein in Kleve und Goch
Unsere Ferienfahrschulen in Goch und Kleve bieten dir die Möglichkeit einer Ganztagsausbildung, sowohl theoretisch als auch praktisch. Bei uns kannst du 7 Mal in der Woche am theoretischen Unterricht teilnehmen und deinen Führerschein so in kürzester Zeit machen. Klassenspezifischer Unterricht findet nach Absprache mit den Schülern an gesonderten Terminen statt.
Weitere Informationen zu den alten und neuen Führerscheinklassen erhältst du auf http://www.kfz-auskunft.de
Motorrad-Klassen
Klasse A/A2
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig, ab einem Alter von 25 bzw. 18 Jahren, Besitzdauer ist unbefristet. Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A1
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig, ab einem Alter von 16 Jahren möglich, Besitzdauer ist unbefristet. Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder) sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Minderjährige. Ab einem Alter von 18 Jahren unbegrenzt.
Klasse Mofa
Ab einem Alter von 15 Jahren möglich. Statt eines Führerscheins, erhält der Fahrerlaubnisbewerber eine Prüfbescheinigung. Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
Klasse AM
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig und ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Die Besitzdauer ist unbefristet. Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
PKW-Klassen
Klasse B
Beinhaltet AM, L
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig, ab einem Alter von 17 bzw. 18 Jahren möglich, Besitzdauer ist unbefristet. Kraftfahrzeuge (Krafträder ausgenommen) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, inklusive des Anhängers, dürfen gefahren werden.
Klasse BE
Vorbesitz der Klasse B ist notwendig, ab einem Alter von 18 Jahren möglich, Besitzdauer ist unbefristet. Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch nicht mehr als 3.500 kg betragen, Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Bus-Klassen
Klasse D
Vorbesitz der Klasse B ist notwendig, ab einem Alter von 18 Jahren möglich, Befristung der Besitzdauer. Kraftfahrzeuge (Krafträder ausgenommen) mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, inklusive des Anhängers von max. 750 kg, dürfen gefahren werden.
Klasse D1
Vorbesitz der Klasse B ist notwendig, ab einem Alter von 18 Jahren möglich, Befristung der Besitzdauer. Kraftfahrzeuge (Krafträder ausgenommen) mit mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz, und nicht mehr als 16 Sitzplätzen dürfen gefahren werden.
Klasse DE
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig, ab einem Alter von 18 Jahren möglich, Befristung der Besitzdauer. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Im Inland nur mit Gepäckanhänger.
Zugmaschinen-Klassen
Klasse L
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig, ab einem Alter von 16 Jahren möglich, keine Befristung der Besitzdauer. Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung in der Land- und oder Forstwirtschaft bestimmt und eingesetzt werden, Höchstgeschwindigkeit maximal 32 km/h
Klasse T
Kein Vorbesitz von anderen Klassen notwendig, ab einem Alter von 16 Jahren möglich, keine Befristung der Besitzdauer. Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h für die Verwendung in der Forst- und Landwirtschaft.
Führerscheinklassen NEU und ALT im VERGLEICH
Führerscheinklasse alt | Führerscheinklasse neu seit dem 19.01.2013 | Zusatz |
1 | A | |
1a | A2 | |
1b | A1 | |
2 | C und CE | Klasse C und CE sind bis zum 50. Lebensjahr befristet |
3 | B, BE, C1 und C1E | |
2 und 3 | D, D1, D1E und DE | Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung von Omnibussen |
4 | AM | |
5 | L |
*Alle Angaben ohne Gewähr (Quelle: http://www.kfz-auskunft.de)